Feld mit strahlender Sonne

Messstellenbetrieb

Als Netzbetreiber nimmt die Stadtwerke Bad Hersfeld GmbH die Aufgaben des Messstellenbetriebes sowie der Messung der gelieferten Energie auch als grundzuständiger Messstellenbetreiber nach dem Messstellenbetriebsgesetz wahr, soweit diese Leistungen nicht auf Wunsch des jeweiligen Anschlussnutzers durch einen Dritten durchgeführt werden.
Die gesetzlichen Grundlagen für die messtechnische Erfassung von Erdgas sind insbesondere das Energiewirtschaftsgesetz und die Messstellenbetriebsgesetz.
Durch das Gesetz zur Öffnung des Messwesens für Erdgas für den Wettbewerb vom 29. August 2008 ist die Durchführung des Messstellenbetriebes sowie der Messung durch einen Dritten auf Wunsch des jeweiligen Anschlussnutzers durch den Gesetzgeber ermöglicht worden.

Messstellenverträge

Grundzuständiger Messstellenbetreiber

Stadtwerke Bad Hersfeld GmbH

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