Feld mit strahlender Sonne

Marktstammdatenregister

Am 1. Juli 2017 ist die Verordnung über das zentrale elektronische Verzeichnis energiewirtschaftlicher Daten (kurz: Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV)) in Kraft getreten, die die Errichtung und den Betrieb eines Marktstammdatenregister als zentrale Datenplattform für die Energiewirtschaft regelt. Das Markstammdatenregister wird durch die Bundesnetzagentur betrieben und soll u.a. das PV-Meldeportal und das EEG-Anlagenregister ersetzen.

Aus dieser Verordnung ergibt sich eine Registrierungspflicht für alle Anlagenbetreiber (u.a. EEG, KWK, Speicher, Großverbraucher) und eine Meldepflicht für Neuanlagen. Vorgesehen ist ebenfalls eine Übernahme und Prüfung von Bestandsanlagen.

Wie können wir Ihnen helfen?