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Kennzeichnung der Stromlieferungen (Daten aus 2010)
Stromkennzeichnung gemäß § 42 Energiewirtschaftsgesetz vom 07. Juli 2005, geändert 2011

Information zum Energiemix und den Umweltauswirkungen

 

Mit der Liberalisierung des Strommarktes und der Zunahme des Wettbewerbs werden Transparenz und Verbraucherinformation immer wichtiger. Deshalb hat die Europäische Gemeinschaft die Stromkennzeichnung zum wichtigen Beitrag für den Verbraucherschutz erklärt. Umgesetzt wurden diese Vorgaben im neuen Energiewirtschaftsgesetz. Kunden sehen somit auf einen Blick, wie hoch die Anteile an Kernkraft, regenerativen Energien und fossilen Energieträgern sind. Ebenfalls ausgewiesen werden die Auswirkungen auf die Umwelt. Neben den Kohlendioxid-Emissionen muss auch der radioaktive Abfall angegeben werden. Zur besseren Vergleichbarkeit werden dem Unternehmensmix die Durchschnittswerte der Stromerzeugung in ganz Deutschland gegenüber gestellt. Unser Energiemix 2010 setzt sich aus 23 % Kernkraft, 37,4 Kohle, 12,3 % Erdgas, 3,8 % sonstige fossile Energieträgern, 19,8 % erneuerbaren Energien (gefördert nach EEG) sowie 3,7 % sonstige erneuerbare Energien zusammen. Damit sind 446 g/kWh CO2-Emissionen und 0,0006 g/kWh radioaktiver Abfall verbunden.

 

Bundesdeutscher Energiemix 2010

Der Energiemix in Deutschland setzt sich im Durchschnitt aus 24,5 %  Kernkraft, 42,5 % Kohle, 11,7 % Erdgas, 3,3 % fossilen und sonstigen Energieträgern, 14,9 % gefördert nach EEG erneuerbaren Energien sowie 3,1 sonstige erneuerbare Energien zusammen. Damit sind 494 g/kWh CO2-Emissionen und 0,0007 g/kWh radioaktiver Abfall verbunden. (Diese Angaben entsprechen den Anforderungen nach §42 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG).