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*) Die Endpreise enthalten die jeweils gültige Umsatzsteuer (zur Zeit 19 %) Öko-Wahltarif Ab dem 01.01.2011 beträgt der Zuschlag zum Allgemeinen Tarif oder Sonderstrompreisregelung (SV) netto 4,4 ct/kWh (Endpreis 5,24 ct/kWh). Dieser Betrag wird zum Ausbau regenerativer Erzeugungsanlagen genutzt. Rundungsdifferenzen Die Endpreise sind auf zwei Nachkommastellen gerundet. Bei der Abrechnung werden die Verbrauchsdaten mit den Nettopreisen multipliziert und erst anschließend die Stromsteuer und die Umsatzsteuer (Stand 01.01.2011 = 19 %) hinzugerechnet. Dabei kann es zu Rundungsdifferenzen kommen. Energiesteuer: In den vorgenannten Arbeitsentgelten ist die gesetzliche Stromsteuer (soweit sie anfällt) in Höhe von 2,05 ct/kWh enthalten. Mehrbelastung aus EEG und KWKG-Gesetz: Im Arbeitsentgelt ist die Mehrbelastung des Gesetzes für den Vorrang Erneuerbarer Energien (EEG) und des Gesetzes zum Schutz der Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung (KWKG) enthalten. Konzessionsabgabe: Das Stromentgelt nach dem Allgemeinen Tarif enthält die Konzessionsabgabe, die an die Städte und Gemeinden abgeführt wird. Im Rahmen der Grundversorgung bieten wir Ihnen die Belieferung von elektrischer Energie zum Allgemeinen Preis an. Der Allgemeine Preis gilt gleichfalls für die Ersatzversorgung von Haushaltskunden in Niederspannung. Unser Energiemix 2009 setzt sich aus 30 % Kernkraft, 39 % fossilen und sonstigen Energieträgern sowie 31 % erneuerbaren Energien zusammen. |



