| Sonderstrompreisregelung ab 01.01.2011 für Haushalte, Landwirtschaft- und Gewerbekunden
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Sonderstrompreisregelung SV gültig ab 1.Januar 2011
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SV Öko-Tarif Zuschlag zu Allg. Tarif/SV
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netto
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brutto*
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netto
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brutto*
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| Grundpreis |
Euro/Monat
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6,50
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7,74
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x
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| Arbeitspreis bis 10.541 kWh/Jahr |
Cent/kWh
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19,10
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22,73
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4,40
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5,24
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über 10.541 bis 60 000 kWh/Jahr erfolgt die Mindestpreisberechnung |
Cent/kWh
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19,84
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23,61
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X
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| Voraussetzung |
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Einzugsermächtigung
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X
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| Vertragslaufzeit |
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12 Monate
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X
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Die Bruttopreise enthalten 19% Umsatzsteuer
In den vorgenannten Arbeitspreisen ist die gesetzliche Stromsteuer (Regelsatz) enthalten.
Öko-Wahltarif
Ab dem 01.01.2011 beträgt der Zuschlag zum Allgemeinen Tarif oder Sonderstrompreisregelung (SV) 4,4 ct/kWh (Endpreis 5,24 ct/kWh). Dieser Betrag wird zum Ausbau regenerativer Erzeugungsanlagen genutzt.
Der SV-Tarif empfiehlt sich besonders für Kunden, die mehr als 508 kWh/Jahr verbrauchen. Für Kunden mit einem geringeren Stromverbrauch bieten wir zum Beispiel den Allgemeinen-Tarif an. Zum Vorteil ihrer Kunden hat die Stadtwerke Bad Hersfeld GmbH bereits 2000 für SV-Kunden die sogenannte "BestAbrechnung" durchgeführt.
Hat ein SV-Kunde einen so geringen Stromverbrauch, dass für ihn eigentlich der Allgemeine Tarif günstiger ist, wird ihm automatisch nur dieser geringere Strompreis berechnet.
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