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Sonderstrompreisregelung ab 01.01.2011
für Haushalte, Landwirtschaft- und Gewerbekunden



Sonderstrompreisregelung
SV
gültig ab 1.Januar 2011
SV Öko-Tarif
Zuschlag zu Allg. Tarif/SV


netto
brutto*
netto
brutto*
Grundpreis
Euro/Monat
6,50
7,74
x
Arbeitspreis bis 10.541 kWh/Jahr
Cent/kWh
19,10
22,73
4,40
5,24
über 10.541 bis
60 000 kWh/Jahr
erfolgt die Mindestpreisberechnung
Cent/kWh
19,84
23,61
X
Voraussetzung
Einzugsermächtigung
X
Vertragslaufzeit
12 Monate
X

Die Bruttopreise enthalten 19% Umsatzsteuer

In den vorgenannten Arbeitspreisen ist die gesetzliche Stromsteuer (Regelsatz) enthalten.


Öko-Wahltarif

Ab dem 01.01.2011 beträgt der Zuschlag zum Allgemeinen Tarif oder Sonderstrompreisregelung (SV) 4,4 ct/kWh (Endpreis 5,24 ct/kWh). Dieser Betrag wird zum Ausbau regenerativer Erzeugungsanlagen genutzt.



Der SV-Tarif empfiehlt sich besonders für Kunden, die mehr als 508 kWh/Jahr verbrauchen. Für Kunden mit einem geringeren Stromverbrauch bieten wir zum Beispiel den Allgemeinen-Tarif an.
Zum Vorteil ihrer Kunden hat die Stadtwerke Bad Hersfeld GmbH bereits 2000 für SV-Kunden die sogenannte "BestAbrechnung" durchgeführt.

Hat ein SV-Kunde einen so geringen Stromverbrauch, dass für ihn eigentlich der Allgemeine Tarif günstiger ist, wird ihm automatisch nur dieser geringere Strompreis berechnet.