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SozialCard

 

Antrag Sozialcard zum Download


Vergünstigungen


Bei Vorlage der Sozialcard gewähren die

Stadtwerke Bad Hersfeld

einen Sozialrabatt für den Allgemeinen Stromtarif.

Bädergesellschaft - AQUA FIT

Erwachsene erhalten den ermäßigten Eintrittspreis (Einzeleintritt).

 

Bädergesellschaft - Freibad Geistal
Erwachsene erhalten den ermäßigten Eintrittspreis (Einzeleintritt)
Festspiele auf die Einzelkarte 50 %
Theater-Abo auf die Einzelkarte 50 %

 

 

Bedingungen

Die Sozialcard bietet Alleinerziehenden und Mehr-Personen-Haushalten mit Kindern, die im Leistungsbezug nach dem 2. Sozialgesetzbuch
(SGB II / Hartz IV) und dem 12. Sozialgesetzbuch (SGB XII) stehen, Vergünstigungen für Strom, Eintrittskarten (Tageskarte bzw. Einzelkarte) für AQUA-FIT, Freibad, Festspiele und das Abo-Theater.
Mit der Sozialcard leistet die Stadt einen Beitrag zu einem familienfreundlichen Bad Hersfeld.

Ausstellung und Verlängerung der Sozialcard

  • Voraussetzung für den Erhalt der Sozialcard ist, dass die Berechtigten ihren Hauptwohnsitz in Bad Hersfeld haben.
  • Die Sozialcard wird auf Antrag gegen Vorlage des Bescheides über die Gewährung von Leistungen nach dem 2. SGB II bzw. SGB XII von den Stadtwerken ausgestellt bzw. verlängert.

  • Für die Antragstellung sind hierfür vorgesehene Antragsformulare zu verwenden.

  • Die Berechtigten erhalten grundsätzlich eine Sozialcard. Kinder werden in die Sozialcard der Eltern eingetragen.

  • Die Sozialcard berechtigt nur in Verbindung mit einem gültigen amtlichen Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass …) zu den vorgesehenen Vergünstigungen.

  • Die Gültigkeit der Sozialcard ist jeweils auf den Leistungsbezug beschränkt. Sie kann bei Vorliegen der Voraussetzungen auf Antrag verlängert werden.

  • Die Sozialcard ist nicht übertragbar.
    Bei missbräuchlicher Verwendung behalten sich die Stadtwerke Rückforderungen des entstandenen Schadens, strafrechtliche Maßnahmen usw. vor.

  • Die Sozialcard wird innerhalb der Geltungsdauer nicht ersetzt (bei Verlust kein Ersatz).

  • Die Sozialcard ist bei Wegfall der Berechtigungsvoraussetzungen oder Wegzug aus Bad Hersfeld unaufgefordert zurückzugeben.

  • Die Sozialcard kann ebenfalls für zukünftige Angebote Dritter (Anbieter, Veranstalter, Firmen, Geschäfte, Gaststätten und ähnliche) Anwendung finden, sofern diese die Sozialcard bzw. Sozialcard-Besitzer in ihren Kundenkreis aufnehmen oder besondere Rabatte / Vergünstigungen gewähren.

  • Mit Ende des Leistungsbezuges verliert die Sozialcard ihre Gültigkeit.

 

Informationen

Stadtwerke Bad Hersfeld GmbH, Kleine Industriestr. 1, 36251 Bad Hersfeld, Telefon: 06621 / 166-31