Netzzugang / Entgelte
Die für die Stadtwerke Bad Hersfeld GmbH von der Regulierungskammer Hessen festgelegte Erlösobergrenze für das Jahr 2018 ist gemäß § 17 Abs. 1 ARegV in Entgelte für den Zugang zum Gasverteilernetz der Stadtwerke Bad Hersfeld GmbH umgesetzt worden.