EEG und KWKG
EEG-Einspeisemengen und Vergütungen 2019
- EEG 2019 - Vergütung je EEG-Anlage - Stadtwerke Bad Hersfeld GmbH
- EEG 2019 - Anlagenstamm - Stadtwerke Bad Hersfeld GmbH
- EEG 2019 - Gesamtaufstellung - Stadtwerke Bad Hersfeld GmbH
sonstige Angaben für den bundesweiten Ausgleich
Einleitung
Gemäß § 52 Abs. 1 Nr. 2 EEG ist der Netzbetreiber verpflichtet, einen Bericht über die Ermittlung der nach den §§ 45 bis 49 mitgeteilten Daten zu veröffentlichen. Dieser Pflicht kommt die Stadtwerke Bad Hersfeld GmbH mit diesem Dokument nach.
Grundsystematik
Die gemäß §§ 23-33 EEG durch den aufnahmeverpflichteten Verteilnetzbetreiber an die Anlagenbetreiber ausbezahlten Vergütungen werden gemäß § 35 EEG durch den vorgelagerten Übertragungsnetzbetreiber, abzgl. der nach § 18 Abs. 2 Stromnetzentgeltverordnung ermittelten vermiedenen Netzentgelte, dem aufnahmeverpflichteten Verteilnetzbetreiber erstattet.
Datenermittlung
Meldungen von Anlagenbetreibern an die Stadtwerke Bad Hersfeld GmbH
Von den EEG-Anlagenbetreibern, deren Anlagen an das Netz der Stadtwerke Bad Hersfeld GmbH angeschlossen sind, wurden die für die Vergütungszahlungen und den bundesweiten Ausgleich erforderlichen Daten gemäß §§ 45 und 46 EEG angefordert, sofern sie nicht bereits vorlagen.
Meldungen der Stadtwerke Bad Hersfeld GmbH an die TenneT TSO GmbH
Die für den bundesweiten Ausgleich erforderlichen Daten wurden gemäß § 47 EEG an die TenneT TSO GmbH übermittelt. Die auf die einzelnen Energiearten aggregierten Daten wurden durch einen Wirtschaftsprüfer oder einen vereidigten Buchprüfer im Sinne des § 50 EEG bescheinigt. Ein Exemplar der Bescheinigung wurde der TenneT TSO GmbH zur Verfügung gestellt.