Feld mit strahlender Sonne

Netzanschluss

Ergänzende Bedingungen

Allgemeine Netzanschlussbedingungen

Änderungen der ergänzenden Bedingungen

Netzanschlussverfahren

Hausanschluss herstellen 

Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss von Letztverbrauchern in Niederspannung bzw. Niederdruck

Für den Netzanschluss von Letztverbrauchern im Niederspannungsnetz bzw. im Netz für Niederdruck und für die Anschlussnutzung durch Letztverbraucher gilt im Netzgebiet der Stadtwerke Bad Hersfeld GmbH die Niederspannungsanschlussverordnung für Strom (NAV) bzw. Niederdruckanschlussverordnung für Gas (NDAV), die wir unten als PDF-Datei zur Verfügung stellen.

Anschluss an unser Ortsnetz

Der Hausanschluss wird durch den Bauherren bzw. Grundstückseigentümer beantragt.  Fügen Sie dem Antrag bitte einen Lageplan des Grundstücks sowie den Gebäudegrundriss bei, auf dem das zu errichtende Gebäude eingezeichnet ist. Bitte geben Sie die Anzahl der Wohnungen bzw. bei gewerblichen, landwirtschaftlichen und sonstigen Anlagen die Höhe der zu erwartenden Anschlussleistung an. Sollte der Antragsteller nicht mit dem Grundstückseigentümer identisch sein, so ist zwingend die Unterschrift des Eigentümers einzuholen.

Inbetriebnahme

Ist der Hausanschluss hergestellt, unsere Anschlussrechnung beglichen und hat Ihr Installateur uns die "Fertigstellungsanzeige bzw. Inbetriebsetzung" eingereicht, so setzen wir Ihre Anlage mit dem Einbau des Zählers in Betrieb. Sollte der Antragsteller nicht mit dem Grundstückseigentümer identisch sein, so ist zwingend die Unterschrift des Eigentümers einzuholen.
Die Beantragung und Fertigstellung Ihrer Installationsanlage ist dann Angelegenheit des Installateurs. Bei Gas-Hausanschlüssen leitet der Installateur den Antrag an den zuständigen Schornsteinfeger weiter.
Der Installationsbetrieb muss über eine gültige Konzession der Stadtwerke Bad Hersfeld GmbH verfügen.

Die benötigten Unterlagen auf einen Blick:

  • Anmeldung zum Anschluss an das Netz durch den Installateur
  • Angaben zur Anzahl der Wohneinheiten bzw. bei gewerblicher, landwirtschaftlicher und sonstiger Nutzung zum Leistungsbedarf

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