Feld mit strahlender Sonne

Energieaudit

Das Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G) schreibt vor, dass alle Nicht-KMU verpflichtet sind, Energieaudits nach DIN EN 16247-1 durchzuführen. Hierbei wird der Einsatz und Verbrauch von Energie im Unternehmen systematisch analysiert. Mit einer Bewertung sollen die Energieeffizienz gesteigert und Energiekosten reduziert werden.

Sie führen ein Unternehmen und sind zur Durchführung eines Energieaudits verpflichtet?

Wir beraten Sie gerne und führen dieses für Sie durch.

  • Wir beraten Sie zur KMU-Eigenschaft - gerne in Ihrem Hause.
  • Wir informieren über mögliche gesetzliche Verpflichtungen des Energiedienstleistungsgesetzes EDL-G und die BAFA-Förderung.
  • Wir führen ein Energieaudit fallweise mit unseren Kooperationspartnern durch.
  • Wenn Sie es wünschen, unterstützen wir Sie, wenn Sie Veränderungen in Ihrem Energiemanagement umsetzen müssen.
  • Sie erhalten weiterführende Informationen zu Strom- und Energiesteuererstattungen sowie zur Besonderen Ausgleichsregelung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes EEG.

Ihr Ansprechpartner:

Kontaktdaten:
Herr Mario Reyer
Tel.: 06621/166-71
Mail: reyer@stadtwerke-hef.de

Wie können wir Ihnen helfen?