Stromkennzeichnung
Kundeninformation zur Stromkennzeichnung gemäß § 42 Energiewirtschaftsgesetz vom 07. Juli 2005 geändert 2020
Information zum Energiemix und den Umweltauswirkungen
Mit der Liberalisierung des Strommarktes und der Zunahme des Wettbewerbs werden Transparenz und Verbraucherinformation immer wichtiger. Deshalb hat die Europäische Gemeinschaft die Stromkennzeichnung zum wichtigen Beitrag für den Verbraucherschutz erklärt. Umgesetzt wurden diese Vorgaben im neuen Energiewirtschaftsgesetz. Kunden sehen somit auf einen Blick, wie hoch die Anteile an Kernkraft, regenerativen Energien und fossilen Energieträgern sind. Ebenfalls ausgewiesen werden die Auswirkungen auf die Umwelt. Neben den Kohlendioxid-Emissionen muss auch der radioaktive Abfall angegeben werden. Zur besseren Vergleichbarkeit werden dem Unternehmensmix die Durchschnittswerte der Stromerzeugung in ganz Deutschland gegenüber gestellt.