Preisblatt für die Versorgung mit Strom in Niederspannung für unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen
Wärmepumpe (gültig ab dem 01.03.2019)
Die Lieferung innerhalb des Netzgebietes der Stadtwerke Bad Hersfeld GmbH darf innerhalb von 24 Stunden insgesamt 6 Stunden unterbrochen werden. Die einzelne Unterbrechung darf nicht länger als 2 Stunden dauern.
Die Freigabezeit zwischen zwei Sperrzeiten darf nicht kürzer sein als die jeweils vorangegangene Sperrzeit*.
Wärmepumpe | Netto | Brutto** |
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HT-Arbeitspreis | 18,29 Cent/kWh | 21,77 Cent/kWh |
NT-Arbeitspreis | 16,29 Cent/kWh | 19,39 Cent/kWh |
Grundpreis | 10,00 Euro/Monat | 11,90 Euro/Monat |
Der Strompreis setzt sich aus einem Grund- und Arbeitspreis (HT + NT) zusammen.
Der Grundpreis beinhaltet die jährliche Abrechnung.
Die vom zuständigen Netzbetreiber festgelegten Tarifzeiten sind:
Niedertarifzeit (NT): 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr
Hochtarifzeit (HT): Die übrige Zeit
* Verantwortlich für die Festlegung bzw. Änderung des Schwachlast- (Niedertarif-), Sperr- und Freigabezeiten ist ausschließlich der jeweils örtlich zuständige Netzbetreiber.
** In den Bruttopreisen sind die Entgelte für die Energielieferung (Beschaffung und Vertrieb), die Stromsteuer, die Umlagen gemäß dem Erneuerbare-Energieen-Gesetz, das Netzentgelt, das Entgelt für den Messstellenbetrieb, die Messung und Abrechnung, die Konzessionsabgabe, die Umlage nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz, der § 19 Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV), der Offshore-Haftungsumlage nach § 17 f EnWG-Novelle, die Umlage nach §13 Abs. 4b EnWG, §18 der Verordnung zu abschaltbaren Lasten (Ablav) sowie die Umsatzsteuer enthalten.
Alle mit Umsatzsteuer genannten Preise sind auf zwei Nachkommastellen gerundet. Die Umsatzsteuer beträgt derzeit 19%.