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Aktuelles zum Gaspreis, sowie zur Gaspreisbremse und zur Soforthilfe


Erfahren Sie hier Aktuelles rund um die Bad Hersfelder Gaspreise und die Soforthilfe


Umsatzsteuersenkung, Gaspreisdeckel und Dezember-Abschlag 

Am 02. November 2022 hat die Bundesregierung einen wirtschaftlichen Abwehrschirm mit einem Volumen von 200 Milliarden Euro aufgespannt. Dabei greift der Bund die Vorschläge der Expert:Innen-Kommission Gas und Wärme auf. Die Regierung führt damit eine Gas- und Strompreisbremse ein, von der alle profitieren, die Gas oder Strom verbrauchen.

Auf dieser Seite werden wir Sie fortlaufend über die politischen Entscheidungen und die konkrete Umsetzung bei den Stadtwerken Bad Hersfeld informieren.

Die Senkung der Umsatzsteuer wurde bereits für den Zeitraum vom 01.10.2022 bis zum 31.03.2024 beschlossen. Hier gilt ein verminderter Umsatzsteuersatz in Höhe von 7 % aus dem Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz. Wir geben diese Senkung mit Ihrer Gas-Rechnung an Sie weiter. Endet der Leistungszeitraum bis zum 30.09.2022, werden die Rechnungen mit 19 % Umsatzsteuer abgerechnet. Endet der Leistungszeitraum nach dem 30.09.2022, werden die Rechnungen mit 7 % Umsatzsteuer abgerechnet. Sie müssen hierfür nichts tun. Auch Ihren Zählerstand müssen Sie dafür nicht ablesen. Möchten Sie dennoch Ihren Zähler ablesen und uns mitteilen, so können Sie dies bequem über unser Kundenportal unter https://kundenportal.stadtwerke-hef.de/ tun.


Wie geht es mit dem Dezember-Abschlag weiter: Die Soforthilfe der Bundesregierung

Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen sollen schnell wirksam unterstützt werden. Um die Zeit bis zur Einführung der Gaspreisbremse zum 1. März 2023 zu überbrücken, wird der Bund daher im Rahmen einer Soforthilfe die im Dezember fälligen Abschlagszahlungen für Gas und Fernwärme übernehmen.

Als unsere Kundinnen und Kunden (mit Ausnahme der Industrie und größeren Gewerbekunden) profitieren Sie automatisch von der Soforthilfe. Wenn Sie einen Lastschrifteinzug vereinbart haben, wird der Dezember-Abschlag am 30.12.2022 nicht eingezogen. Sollten Sie die Zahlungen monatlich selbst vornehmen, beispielsweise über einen Dauerauftrag oder Barzahlung, müssen Sie die Zahlungen für Dezember nicht leisten. In Ihrer Jahresabrechnung wird dann der Erstattungsbetrag mit der vorläufigen Entlastung verrechnet. Es geht Ihnen kein Geld verloren.

Die Soforthilfe erhalten auch größere Unternehmen und Einrichtungen [RLM-Kunden mit viertelstündiger Leistungsmessung]. Unabhängig vom Verbrauch werden zudem gezielt größere Verbraucher entlastet wie die Wohnungswirtschaft und beispielsweise Pflege- und Rehabilitationseinrichtungen sowie Bildungs- und Wissenschaftseinrichtungen. Auch hier beträgt die Entlastung ein Zwölftel des individuellen Jahresverbrauchs der Monate November 2021 bis einschließlich Oktober 2022. Unternehmen bzw. Einrichtungen müssen dem Gaslieferanten bis zum 31.12.2022 in Textform darlegen, dass die Voraussetzungen für den Anspruch auf Soforthilfe gemäß § 2 Abs. 1 Satz 4 EWSG vorliegen.

Bei allen Kunden die monatlich abgerechnet werden und die keine Abschläge zahlen, erfolgt die Erstattung mit der nächsten Rechnung.

Weitere Informationen finden Sie auf der Sonderseite der Bundesregierung.

Zahlt der Staat nun genau den Dezember-Abschlag für Gas?

Der Staat übernimmt ungefähr ein Zwölftel der jährlichen Gaskosten und nicht den konkreten für Dezember zu zahlenden Abschlag. Grundlage für die Berechnung der Soforthilfe ist der im September prognostizierte Jahresverbrauch des Kunden. Ein Zwölftel des Jahresverbrauchs wird mit dem am 1. Dezember 2022 geltenden Brutto-Arbeitspreis multipliziert. Auch ein Zwölftel des Grundpreises wird vom Staat übernommen. Die Entlastung über die Soforthilfe entspricht also eigentlich nicht dem realen Dezember-Abschlag oder der Dezember-Rechnung, sondern kann etwas darüber oder darunter liegen. Trotzdem müssen Sie im Dezember keinen Abschlag zahlen. Etwaige Abweichungen, werden in Ihrer Jahresrechnung berücksichtigt.


Wie geht es in diesem Jahr mit der Gaspreisbremse weiter?

In diesem Jahr soll in der nächsten Stufe die sogenannte Gaspreisbremse die Gaspreise weiter dämpfen. Der Preis für Haushaltskunden soll auf 12 ct/kWh für 80 % des prognostizierten Jahresverbrauchs, der dem September 2022 zugrunde liegt, gedeckelt werden. Lediglich für die darüberhinausgehenden Mengen müssen Sie den kompletten Gaspreis Ihres Tarifs zahlen. Damit möchte die Bundesregierung Anreize zum Gassparen setzen. Die Deckelung der Gaspreise soll bis 30. April 2024 gelten. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website der Bundesregierung.

Um die Gaspreisbremse besser zu verstehen, stellen wir Ihnen hier ein Erklärvideo zur Verfügung.

Um die Gaspreisbremse für Sie zu erleichtern, werden wir die Preisbremse bereits in den Januarabschlägen berücksichtigen. Im März erhalten Sie daher keine weitere Abschlagsanpassung von uns.

Pressemitteilung vom 21.12.2022

Am 21.12.2022 ist in der Hersfelder Zeitung eine passende Pressemitteilung von unserem Geschäftsführer Herr Gilbert erschienen, die sich sich hier gerne durchlesen können.

Entlastung für Unternehmen

Um Unternehmen mit bis zu 50 Vollzeit-Beschäftigten in Hessen bei den negativen Inflationseffekten, insbesondere den stark gestiegenen Energiepreisen, zu entlasten, haben das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen und das Hessische Finanzministerium gemeinsam mit der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) ein neues Hilfsprogramm aufgesetzt. Seit dem 15. Dezember 2022 können Kleinunternehmen bei der WIBank Kredite zwischen 3.000 und 50.000 Euro aufnehmen. Weitere Informationen können Sie folgender Pressemitteilung entnehmen: Energie-Mikrodarlehen der WIBank kann ab sofort beantragt werden

Eines ist aber klar: Ein hundertprozentiger Ausgleich der Belastungen wird angesichts der historischen Dimensionen, in denen wir uns mit Blick auf die Energie-Kosten bewegen, leider nicht möglich sein. Allein die Beschaffungskosten, die die Energieversorger für Gas zahlen müssen, haben sich gegenüber Anfang 2021 verzwölffacht. Wir werden uns also daran gewöhnen müssen, dass Strom und Wärme in den kommenden Jahren teuer bleiben wird.

Energie sparen ist ganz wichtig!

Umso wichtiger ist es, sparsam mit Energie umzugehen. In fast jedem Haushalt gibt es noch Möglichkeiten, Energie einzusparen – zum Beispiel die Heizung herunterdrehen, wenn niemand zu Hause ist, Stoßlüften und beim Duschen auf Dauer und Temperatur achten. Zudem sollte jeder überlegen, ob es nicht auch ein oder zwei Grad weniger im Zimmer tun. Jedes Grad weniger heizen verbraucht sechs Prozent weniger Energie und Geld - denn jede eingesparte Kilowattstunde schont auch den eigenen Geldbeutel. Tipps zum Energiesparen finden Sie auf unserer Energiesparseite.


Warum sind die Gaspreise so stark gestiegen?

Die Beschaffungskosten, die die Energieversorger für Gas zahlen müssen, sind in den vergangenen Monaten extrem stark gestiegen. Zeitweise erreichten die Preise für die Beschaffung von Gas nie zuvor gekannte Höhen. So haben sich die Beschaffungskosten für Gas gegenüber Anfang 2021 verzwölffacht.

Bereits Ende 2021 lagen die Preise an den Energie-Börsen auf einem hohen Niveau. Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine hat den Druck weiter erhöht. Der Krieg führt nicht nur zu großen Unsicherheiten auf den Rohstoffmärkten. Die von Russland im Zuge des Krieges eingestellten Gaslieferungen verknappen das Gasangebot. Das führt zu stark steigenden Preisen beim Gaseinkauf.

Den Stadtwerken Bad Hersfeld ist es in den letzten zehn Jahren immer wieder gelungen, mit einer vorausschauenden Beschaffungsstrategie die Risiken zu minimieren. Erdgas wird länger im Voraus beschafft. Dadurch wirken sich Turbulenzen an den Handelsbörsen nicht 1:1 auf Ihren Tarif aus, sondern werden über einen längeren Zeitraum geglättet. Dies führt einerseits dazu, dass fallende Preise nicht sofort weitergeben können. In der jetzigen Situation aber dämpft diese Strategie auch die stark gestiegenen Großhandelspreise. Die Stadtwerke Bad Hersfeld können die Preissteigerungen zwar nicht vollständig auffangen, aber der Preisanstieg fällt in den Tarifen deutlich geringer aus als die Preisspitzen an den Börsen.

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