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Steuerbare Verbrauchseinrichtungen

Unterbrechbare und steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG

Wärmepumpen, Nachtspeicherheizungen und Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge, die bis zum 31.12.2023 in Betrieb genommen wurden, werden als unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen mit niedrigeren Netznutzungsentgelten abgerechnet. Die aktuellen Vertriebspreise für diese Anlagen werden in der untenstehenden Tabelle abgebildet. Voraussetzung für solche Anlagen ist, dass diese über eine separate Messeinrichtung getrennt von allen anderen Verbrauchern gezählt werden kann.

Die Lieferung innerhalb des Netzgebietes der Stadtwerke Bad Hersfeld GmbH darf innerhalb von 24 Stunden insgesamt 6 Stunden unterbrochen werden. Die einzelne Unterbrechung darf nicht länger als 2 Stunden dauern.

Die Freigabezeit zwischen zwei Sperrzeiten darf nicht kürzer sein als die jeweils vorangegangene Sperrzeit*.

Neue Anlagen ab dem 01.01.2024 müssen über ein Energiemangementsystem verfügen, welches die Anlagenleistung reduzieren kann. Hierfür wird ein Befehl über die verbaute Rundsteuertechnik des Netzbetreibers gesendet. Dieser Befehl muss von dem kundeneigenen Energiemanagementsystem entsprechend verarbeitet und umgesetzt werden können. Eine vollständige Abschaltung der Anlage findet dann nicht mehr statt. Die Leistung der jeweiligen Anlage darf nur noch auf 4,2 kW begrenzt (vom Netzbetreiber abgeregelt) werden. Dem Netzbetreiber muss von einem eingetragenen Elektroinstallateur ein geeigneter Nachweis für die Verfügbarkeit des Energiemanagementsystems vorliegen.

Der Anlagenbetreiber hat anschließend die Möglichkeit aus zwei verschiedenen Modulen auszuwählen, zu denen weitere Erläuterungen aus den Preisblättern der jeweiligen Netzbetreiber bzw. aus dem § 14a EnWg zu entnehmen sind. Weitere spezifische Informationen stellen wir in den kommenden Wochen zur Verfügung.

unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen

Preisübersicht

Netto1 Brutto2

HT- und NT-Arbeitspreis

23,53 Cent/kWh 28,00 Cent/kWh
Grundpreis 8,00 Euro/Monat 9,52 Euro/Monat

 

Bestandteile des Nettopreises

1 Im Nettopreis ist die Stromsteuer, das Netzentgelt, das Entgelt für den Messstellenbetrieb, die Messung und Abrechnung, die Konzessionsabgabe, die Umlage nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz, der § 19 Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) und der Offshore-Haftungsumlage nach § 17 f EnWG-Novelle sowie Entgelte für die Energielieferung (Beschaffung, Vertrieb und Service) enthalten.

2 Im Bruttopreis ist die Umsatzsteuer von 19 % enthalten.

Der Strompreis setzt sich aus einem Grund- und Arbeitspreis (HT + NT) zusammen. Der Grundpreis beinhaltet die jährliche Abrechnung.

Die vom örtlichen Netzbetreiber Stadtwerke Bad Hersfelld GmbH festgelegten Tarifzeiten sind:

Niedertarifzeit (NT): 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr
Hochtarifzeit (HT): in der übrigen Zeit

* Verantwortlich für die Festlegung bzw. Änderung des Schwachlast- (Niedertarif-), Sperr- und Freigabezeiten ist ausschließlich der jeweils örtlich zuständige Netzbetreiber.

 

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